Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Union Wels BC
A - 4600 Wels, Traungasse 14 / 3
1. Bestellvorgang, Zahlung
Registrierung
Für eine Bestellung ist die Registrierung im Webshop notwendig. Nach erfolgter Registrierung erhalten sie ein Bestätigungsmail.
Bestellung
Nach einer Bestellung erhalten sie ein Bestätigungsmail mit Informationen zur Zahlung. Nach Zahlungseingang erhalten sie ein Bestätigungsmail mit einer Rechnung. Die Rechnung ist eine Zahlungsbestätigung und ist beim Akkreditierungsschalter evtl. mit Ausweis vorzuweisen (Turniereingang).
Zahlung
Die bestellten Artikel sind per Vorkasse innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Karten-Reservierung
Der 1.Union Wels BC wird keinerlei Reservierungen vornehmen.
Karten-Versand
Der 1.Union Wels BC versendet keine Karten.
Bestellung Turnier-Nenngeld
Die Anmeldung wird erst mit Eingang des Nenngeldes wirksam. Sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung der Turnierraster bereits voll sein, wird mir der 1.Union Wels BC die Einzahlung vollständig retournieren.
Bestellung Turnier-Eintrittskarten
Die Eintrittskarten werden beim Turniereingang ausgegeben. Der 1.Union Wels BC behält sich als Veranstalter das Recht vor, beim Akkreditierungsschalter Ausweise oder Zahlungsbelege zu kontrollieren.
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Karteninhaber der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte sowie den Anordnungen des Veranstalters und ist Verpflichtet, diese einzuhalten.
Eine Stornierung, Rücknahme oder Umbuchung von Tickets, bzw. sonstigen Eintrittskarten und Gutscheinen, (Ausgenommen bei Absage) ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Tickets oder für wie auch immer abhanden gekommene Tickets kann nicht geleistet werden. Auch kurzfristige zeitliche Verschiebungen oder Spielerumbesetzungen berechtigen den Verbraucher nicht zur Rückgabe des erworbenen Tickets. Änderungen des Spielplanes bzw. der Besetzung bleiben ausdrücklich dem 1. Union Wels Billard Club vorbehalten. Mit dem Besitz eines Tickets unterliegt der Besucher der Hausordnung der Bosch-Halle. Im Fall der Weitergabe eines Tickets obliegt es dem vorangehenden Verbraucher, darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmungen auch zwischen dem 1. Union Wels Billard Club, der Hausordnung der Bosch-Halle auch jedem weiteren Erwerber zur Anwendung gelangen.
Besetzungs- , Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) vorbehalten, d.h. sie berechtigen zu keiner Refundierung. Im Falle der vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den Spieler verursachten Absage, der Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten,Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Bei Fernseh-Übertragungen erteilt der Inhaber dieser Karte der übertragenden Fernseh-Anstalt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. Für etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der 1. Union Wels Billard Club keine Haftung.
2. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
3. Vertragsrücktritt
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag Bestellung. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.
4. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,00 zu bezahlen.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Vereines.
6. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
7. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner E-Mail-Adresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.